Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Eigene Entscheidungen planen
durch Ihre persönliche Vorsorgevollmacht.

Jeder kann durch Krankheit, Unfall oder Behinderung in die Lage kommen, seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr ohne fremde Hilfe regeln zu können. Eine Regelung, dass dann automatisch eine gesetzliche Vertretung durch nahe Angehörige erfolgen kann gibt es in Deutschland nicht.
Um rechtliche Entscheidungen für den Betroffenen zu treffen, muss ein Vertreter eingesetzt werden.

Durch eine rechtzeitige Vorsorge kann die Vertretung geregelt werden
…für den Fall des Falles.

Was wird geregelt?

Ein rechtlicher Vertreter wird bestimmt, der Entscheidungen trifft, für den Fall, dass durch Krankheit, Unfall oder Behinderung keine eigenen Entscheidungen mehr erfolgen können.

Wie wird es geregelt!

Eine Vorsorgevollmacht ist schriftlich zu erteilen. Sie kann bei den Betreuungsbehörden und dem Notar beglaubigt werden. Wenn Häuser, Grund und Boden, Geschäftsanteile vorhanden sind, ist eine Beurkundung beim Notar erforderlich. Auch ist eine Regelung bei Banken und Sparkassen erforderlich, da diese oft eigene Vorschriften haben.