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Sollten Sie keine Vertrauensperson haben, haben Sie einige Bedenken oder ist Ihnen eine Kontrolle Ihres rechtlichen Vertreters wichtig, dann können Sie Ihren rechtlichen Vertreter bestimmen. Das Amtsgericht hat sich daran zu halten, wenn keine schwerwiegenden Bedenken bestehen.
Sie legen fest, wer im Fall des Falles für Sie als rechtlicher Vertreter, Betreuer vom Amtsgericht bestellt wird. Das Amtsgericht kontrolliert und die Betreuungsvereine bieten Informationen und Beratung an.
Sie legen schriftlich fest, wer, was und wie Ihre Rechte wahrgenommen werden sollen. Im Ernstfall kann diese Regelung aktualisiert werden, wenn Sie sich noch dazu äußern können.

Info-Broschüre des Bundesministeriums