Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung

Warum?

Sollten Sie keine Vertrauensperson haben, haben Sie einige Bedenken oder ist Ihnen eine Kontrolle Ihres rechtlichen Vertreters wichtig, dann können Sie Ihren rechtlichen Vertreter bestimmen. Das Amtsgericht hat sich daran zu halten, wenn keine schwerwiegenden Bedenken bestehen.

Was wird geregelt?

Sie legen fest, wer im Fall des Falles für Sie als rechtlicher Vertreter, Betreuer vom Amtsgericht bestellt wird. Das Amtsgericht kontrolliert und die Betreuungsvereine bieten Informationen und Beratung an.

Wie wird es geregelt!

Sie legen schriftlich fest, wer, was und wie Ihre Rechte wahrgenommen werden sollen. Eine mündliche Regelung kann nur erfolgen, wenn Sie sich im Gespräch mit dem Vormundschaftsrichter noch äußern können.