Ehrenamt

Warum eigentlich?

Die weit verbreitete Meinung, dass Ehepaare, erwachsene Kinder und Eltern sich gegenseitig vertreten dürfen, ist falsch. Es gibt keine automatische Vertretungsbefugnis, daher kann nur mit einer Vorsorgevollmacht eine Vertretung geregelt werden. Andernfalls muss ein rechtlicher Vertreter bestimmt werden.

Die nötigen Informationen und auch ein Beratungsangebot kann Ihnen Ihr örtlicher Betreuungsverein vermitteln.

Das Ehrenamt in der Betreuung:

Dem Ehrenamt in der Betreuung kommt ein hoher Stellenwert zu, sind doch zu mehr als 60% Angehörige als ehrenamtliche Betreuer eingesetzt. Diese Aufgaben erfordern ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und persönlichen Einsatz, gilt es doch, die Rechte von anderen wahrzunehmen und durchzusetzen.

Dafür bedarf es einer qualifizierten Begleitung die Ihnen von Ihrem örtlichen Betreuungsverein angeboten wird.

Weitere Informationsquellen:
Bundesjustizministerium / Betreuungsrecht
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