Betreuung

Aufgaben der Betreuungsvereine

Die gesetzlichen Aufgaben der Betreuungsvereine gem. §§ 14 bis 18 BtOG:

  • die Gewinnung, Einführung, Fortbildung und Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
  • die Informationen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, in Einzelfällen auch Beratung bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht
  • die Beratung von Bevollmächtigten
  • mit ehrenamtlichen Betreuern eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung abzuschließen
  • die Übernahme von beruflich geführten Betreuungen durch hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins