Eingabehilfen öffnen
Farben umkehren
Monochrom
Dunkler Kontrast
Heller Kontrast
Niedrige Sättigung
Hohe Sättigung
Links hervorheben
Überschriften hervorheben
Bildschirmleser
Lesemodus
Inhaltsskalierung
100
%
Schriftgröße
100
%
Zeilenhöhe
100
%
Buchstabenabstand
100
%
: : START
: : Verein
: : Vorsorge
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
: : Betreuung
Ehrenamt
Amtsgericht
Betreuungsbehörde
: : Aktuelles
: : Links
: : Kontakt
: : START
: : Verein
: : Vorsorge
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
: : Betreuung
Ehrenamt
Amtsgericht
Betreuungsbehörde
: : Aktuelles
: : Links
: : Kontakt
Betreuung
Home
>
Betreuung
Aufgaben der Betreuungsvereine
Die gesetzlichen Aufgaben der Betreuungsvereine gem. §§ 14 bis 18 BtOG:
die Gewinnung, Einführung, Fortbildung und Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
die Informationen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, in Einzelfällen auch Beratung bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht
die Beratung von Bevollmächtigten
mit ehrenamtlichen Betreuern eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung abzuschließen
die Übernahme von beruflich geführten Betreuungen durch hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins
Ehrenamt
Amtsgericht
Betreuungsbehörde
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner