Ehrenamt

Warum eigentlich?

Die weit verbreitete Meinung, dass Ehepaare sowie erwachsene Kinder und Eltern sich gegenseitig vertreten dürfen, ist grundsätzlich falsch. Es gibt keine automatische Vertretungsbefugnis. Seit 2023 besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich Ehepaare in akuten Gesundheitsfällen für 6 Monate ohne weitere Legitimation vertreten können. Besteht darüber hinaus weiterer Handlungsbedarf, ist die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung erforderlich. Für alle anderen Fälle gilt weiterhin: entweder mit einer Vorsorgevollmacht oder einer rechtlichen Betreuung.

Die nötigen Informationen und auch ein Beratungsangebot kann Ihnen Ihr örtlicher Betreuungsverein vermitteln.

Das Ehrenamt in der Betreuung:

Dem Ehrenamt in der Betreuung kommt ein hoher Stellenwert zu, sind doch zu mehr als 60% Angehörige als ehrenamtliche Betreuer eingesetzt. Diese Aufgaben erfordern ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und persönlichen Einsatz, gilt es doch, die Rechte von anderen wahrzunehmen und durchzusetzen.

Dafür bedarf es einer qualifizierten Begleitung, die Ihnen kostenfrei von Ihrem örtlichen Betreuungsverein angeboten wird.

Weitere Informationsquellen:
Bundesjustizministerium / Betreuungsrecht
[Externern Link]