Ehrenamtliche Rechtliche Betreuung 2018 und 2019

Ehrenamtliche Rechtliche Betreuung 2018 und 2019

Erfahrungsaustausch Rechtliche Betreuung

 

Die Betreuungsbehörde der Stadt Dessau-Roßlau hat ehrenamtliche Rechtliche Betreuer und Interessierte für den 14.11.2018 zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Bei Kaffee und Gebäck kamen vor allen die Ehrenamtler und Interessierten zu Wort, die ihre Fragen und Erfahrungen an die MitarbeiterInnen der Betreuungsbehörde und der beiden Dessauer Betreuungsvereine richteten. Schwerpunkte waren die Absicherung bei Haftungsfällen durch entsprechende Versicherungen und Fragen der Beratung und Beaufsichtigung durch das Betreuungsgericht. Zum ersten Punkt das Betreuungsrechtslexikon: „Im allen Bundesländern sind die ehrenamtlichen Betreuer (sowie Vormünder und Pfleger von Minderjährigen) aber im Rahmen von Sammelhaftpflichtversicherungen, die durch die Justizministerien bzw. -senate mit verschiedenen Versicherungsträgern abgeschlossen wurden, haftpflichtversichert. Ehrenamtliche Betreuer sind hiernach alle (natürlichen) Personen, die keinen Anspruch auf Vergütung haben und die nicht bei einem Betreuungsverein oder der Betreuungsbehörde hauptamtlich beschäftigt sind. Mit Bestellung zum Betreuer werden die entsprechenden Personen in den Versicherungsschutz der Sammelversicherung einbezogen, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.“ (http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Haftpflichtversicherung)

 

Was die Beratung und Beaufsichtigung durch das Betreuungsgericht, d. h. Rechtspfleger, betrifft, so ist einerseits eine gewisse Enttäuschung hinsichtlich der Beratungsqualität und der Wertschätzung des ehrenamtlichen Einsatzes auf dem verantwortungsvollen Feld der Rechtlichen Betreuung zu verzeichnen. Die Frage nach der Haftpflichtversicherung hätte nach entsprechender Beratung in diesem Forum gar nicht gestellt werden müssen. Und gegenüber einigen Anforderungen des Betreuungsgerichts bei der Rechnungslegung sehen sich – nicht nur – ehrenamtliche Betreuer zurecht vor kaum zu erfüllende Aufgaben gestellt, die manche von ihnen bereits zur Aufgabe des Ehrenamtes gezwungen haben. Wer die Beibringung von Rechnungen für regelmäßige monatliche Lastschriften für Miete, Strom oder Telefon, welche womöglich vom Betreuten noch selbstständig eingerichtet worden sind, für verhältnismäßig ansieht, sollte sich die Komplexität und Verantwortung der Betreuungspraxis vor Augen halten und fragen, ob solche überzogenen Anforderungen nicht zulasten anderer wichtiger Aufgaben im Betreuungsalltag gehen. Das Betreuungsrecht sieht in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem neuen Bundesteilhabegesetz die Stärkung der Rechte von Behinderten vor – dann muss sich die vorrangige Möglichkeit, dass Betreute über ihr Vermögen hauptsächlich selbst verfügen, auch in der Rechnungslegung wiederfinden: Rechtliche Betreuer mit Vermögenssorge haben nur diejenigen Verfügung nachzuweisen, die von ihnen jeweils getätigt werden. Die Aufgabe des Ehrenamtes infolge erschwerter Rahmenbedingungen muss jedenfalls als Alarmsignal verstanden werden und steht im konträren Gegensatz zum Betreuungsrecht und seiner Stärkung des Ehrenamtes.

Am 05.12.2018 finden sich Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine zusammen, um sich für die Veranstaltungen 2019 zu beraten. Vorschläge hierzu sind von allen Interessierten willkommen: betreuungsbehoerde@dessau-rosslau.de

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